Berlin. (zdh) Geradezu Angst vor einer unverhältnismäßigen Aufzeichnungsbürokratie herrsche im Handwerk. Grund seien die praxisfernen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die der Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalte. «Tausende Betriebe und hunderttausende gut verdienende Beschäftigte werden damit unnötig gegängelt», sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Hier dürfe nach Meinung des Handwerks kein Schutzbedürfnis künstlich konstruiert werden. Auch die bewährte Kultur der Vertrauensarbeitszeit dürfe nicht beschädigt werden. Der Verordnungsentwurf sieht vor, nur Führungskräfte mit einem Monatsentgelt über 4.500 Euro und mit einer herausgehobenen arbeitsrechtlichen Stellung von den Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes zu befreien. «Das ist eine Placebo-Verordnung», sagt Schwannecke. Er fordert, dass zumindest kaufmännisch / technische Angestellte, die ohnehin weit über dem Mindestlohn vergütet würden, von unnötigen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Damit würden auch die Vollzugsbehörden entlastet. Schwannecke: «Wir erwarten auch weiterhin eine effektive Kontrolle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in besonders betroffenen Branchen».
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