Sonntag, 6. Oktober 2024

Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»

Berlin. (bmel) Die EU-Kommission hat dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt, am geplanten Anwendungsstart der EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zum 30. Dezember 2024 festzuhalten. Zuvor hatte sich die Bundesregierung auf unterschiedlichen Ebenen und wiederholt dafür eingesetzt, dass der Start um ein halbes Jahr auf den 01. Juli 2025 verschoben wird, da die Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und eine effiziente nationale Anwendung noch nicht vorhanden sind. Drei Monate vor dem planmäßigen Start fehlen wichtige Umsetzungselemente wie die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko. Zu diesem Sachstand möchte Bundesminister Cem Özdemir (BMEL) wie folgt zitiert werden:

«Dass die EU-Kommission an dem Anwendungsstart der EUDR zum Jahresende festhalten möchte, obwohl relevante Fragen nicht geklärt sind, ist besorgniserregend. Für deutsche wie europäische Unternehmen und Betriebe ist das ein Problem. Deshalb hat sich die Bundesregierung und selbst der Bundeskanzler für eine Verschiebung eingesetzt – in der Hoffnung, dass die Anliegen der Mitgliedsstaaten ernst genommen werden.

«Die Kommission hatte über ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für eine ordentliche und praxistaugliche Umsetzung der EUDR zu schaffen. Das ist nicht gelungen und so droht eine überbordende Bürokratie, sollte Deutschland nicht als Niedrig-Risikoland eingestuft werden. Unsere Waldfläche schrumpft nicht, sie wächst.

«Wie schon bei der Verordnung zum Pflanzenschutz, der SUR, gefährdet die Kommission mit ihrem unkooperativen Vorgehen ein wichtiges Anliegen. Mit realitäts- und praxisfernen Vorgaben wurde dem Anliegen des Biodiversitätsschutzes nachhaltig Schaden zugefügt. Beim Wald darf das nun nicht nochmal passieren! Die EUDR ist an und für sich ein Meilenstein im internationalen Waldschutz.

«Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist nun gefragt. Sie sollte die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Verwaltungen ernst nehmen und den Anwendungsstart um sechs Monate verschieben. Es braucht mehr Zeit, um sich vorzubereiten, andernfalls drohen Lieferketten zum Jahresende zu reißen – zum Schaden der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher.»