Freitag, 17. Mai 2024

Immaterielles Kulturerbe: Wissen und Können weitergeben

Bonn. (duk) Deutschland ist 2013 dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Damit verpflichteten sich die staatlichen Stellen, ein bundesweites Verzeichnis des in Deutschland gelebten Kulturerbes zu erstellen. Erste Vorschläge konnten 2013 von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Gemeinschaften eingereicht werden. Um das Verzeichnis und seine Einträge öffentlich sichtbar zu machen, gibt es ein Logo. Kreiert hat es der Münchener Grafiker Ercan Tuna, dessen Entwurf im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt wurde. Durch die Erstellung des Verzeichnisses rückt die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes insgesamt und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Verzeichnis ist eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat. Es handelt sich dabei um keine Bestandsaufnahme «deutschen immateriellen Kulturerbes», sondern des «immateriellen Kulturerbes in Deutschland». Welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht, ist bislang weitgehend undokumentiert. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Die Aufmerksamkeit kann dazu genutzt werden, die Lebendigkeit der Kulturformen zu erhalten. Mit der Aufnahme ist keinerlei finanzielle Unterstützung verbunden. Die Träger der kulturellen Ausdrucksformen können jedoch das eigens geschaffene Logo für ihre nicht-kommerziellen Aktivitäten nutzen (duk).>