Berlin. (bve) Die vom Deutschen Bundestag am 27. Juni des Jahres verabschiedete Novelle des EEGs beinhaltet positive, aber auch kritische Aspekte. Als Erfolg wertet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) die Tatsache, dass Stromkosten-intensive Unternehmen der Ernährungsindustrie auch künftig die Möglichkeit haben, ihre EEG-Umlage und damit die Stromkosten durch eine Besondere Ausgleichs- oder Härtefallregelung zu reduzieren. «Die Überzeugungsarbeit auf Brüsseler und Berliner Ebene in den letzten Wochen und Monaten, die mit hohem Einsatz geleistet wurde, hat sich gelohnt. Es konnte verhindert werden, dass die Ernährungsindustrie beim Kampf um überlebenswichtige Industrierabatte für stromintensive Unternehmen geopfert wird», sagt BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Kritisch sind aus Sicht der BVE die vorgesehenen Regelungen zum Eigenstromverbrauch, sowohl für Neu- als auch für Altanlagen. Für Strom aus Neuanlagen ist künftig eine anteilige EEG-Umlage in Höhe von 30 respektive 35 Prozent zu zahlen. Altanlagen bleiben zunächst von der EEG-Umlage befreit; jedoch soll diese Bestandsschutzregelung bis 2017 evaluiert und gegebenenfalls neu ausgestaltet werden. Minhoff: «Diese Maßnahmen erschweren die Planungssicherheit für die Unternehmen und beeinträchtigen die dezentrale Energieerzeugung im industriellen Bereich».
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