Mittwoch, 1. Mai 2024

Edeka/Tengelmann: Kartellwächter haben weiter Bedenken

Bonn. (bund) Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens Edeka/Tengelmann hat das Bundeskartellamt den beteiligten Akteuren seine wettbewerblichen Bedenken zu den Übernahmeplänen mitgeteilt. Sie erinnern sich: Im Oktober hatte sich die Unternehmensgruppe Tengelmann entschlossen, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann (451 Filialen, 15.958 Mitarbeitende, 1,8 Milliarden Euro Netto-Umsatz) zum 30. Juni 2015 an den Edeka-Verbund abzugeben (siehe WebBaecker 41/2014). In der gleichen Woche hatte das Bundeskartellamt in einem anderen Zusammenhang zu verstehen gegeben, dass es das Vorhaben nicht für unproblematisch hält – die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens naheliege. Im Dezember sahen sich die Kartellwächter genötigt, eine einstweilige Anordnung gegen Edeka und Tengelmann zu erlassen, um zu verhindern, dass Teile des Fusionsvorhabens schon vor Abschluss dieser Prüfung durch die Behörde vollzogen werden (siehe WebBaecker 50/2014). In seiner vorläufigen Einschätzung zu den Übernahmeplänen teilt das Bundeskartellamt jetzt unter anderem mit, dass vielen Herstellern bei einem Zusammenschluss von Edeka und Tengelmann eine bedeutende Absatzalternative wegbrechen würde. Zudem würden die mittelständischen Handelsunternehmen, die bislang versuchen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im schwierigen Wettbewerbsumfeld des Lebensmittel-Einzelhandels durch eine Einkaufskooperation mit Tengelmann zu stärken, diesen Partner verlieren. Deshalb würde das Vorhaben nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts auch zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf verschiedenen Beschaffungsmärkten des Lebensmittel-Einzelhandels führen. Seit Bekanntgabe des Übernahmevorhabens im Oktober 2014 habe das Bundeskartellamt umfassende Ermittlungen bei einer Vielzahl von Händlern und Lieferanten durchgeführt. Edeka und Tengelmann sowie die zum Verfahren beigeladenen Unternehmen und Verbände hätten jetzt bis Ende Februar Gelegenheit, Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Vorschläge für Auflagen oder Zusagen zu unterbreiten.