München. (liv) Die «Bayerische Brezn» ist ab sofort durch EU-Qualitätssiegel geschützt. Per Durchführungsverordnung (EU) Nr. 161/2014 hat die Europäische Kommission die Eintragung der Bezeichnungen «Bayerische Brezn», «Bayerische Breze», «Bayerische Brez’n» und «Bayerische Brezel» in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) verfügt (siehe Dossier Nr. DE/PGI/0005/00971). Bayerns Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Verbandsgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter werten diese Eintragung als Beweis, daß die Breze als fester Bestandteil der bayerischen Brotzeitkultur anerkannt ist. Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) hatte das Antragsverfahren vor vier Jahren eingeleitet, um das Symbolgebäck der handwerklichen Bäckereien mit einem eindeutigen Herkunftsschutz zu belegen. Künftig dürfen Bayerische Brezn nur noch in Bayern hergestellt sein. Typisch ist – neben der Schreibweise – ihre Erscheinungsform: So sind die Ärmchen dicker als etwa bei der schwäbischen Variante. Im Gegensatz zu ihr wird die Bayerische Brezn in der dicken Mitte (dem Bauch …) auch nicht längs eingeschnitten (für einen sauberen Ausbund …), sondern trägt als charakteristisches Merkmal eine gerissene Oberfläche. Bayerische Laugenbrezen enthalten zudem weniger Fett (1,5 bis 4,0 Prozent) als ihre schwäbischen Verwandten. Deshalb ist die Rösche bei der Bayerischen Brezn besonders ausgeprägt und die Brezn ist gleichmäßig ausgebacken. Die Bayerische Brezn genießt beim Verbraucher ein hohes Ansehen und weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Darüber hinaus ist sie durch das Münchener Oktoberfest weltweit bekannt. Mit dem Eintrag im Herkunftsregister steht die Brezn jetzt in einer Reihe mit anderen weltweit bekannten bayerischen Spezialitäten wie etwa «Allgäuer Bergkäse», «Bayerisches Bier» oder «Nürnberger Rostbratwürste». Der Markenschutz war und ist dem LIV wichtig, weil er ein gezielteres Marketing mit wirtschaftlichen Vorteilen für handwerkliche Bäckereien ermöglicht.
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