Dienstag, 7. Mai 2024

Verwirrung um Gutschein-Verkauf: Alles nur Panikmache?

Hamburg. (div) Gängige Praxis in Deutschland ist, dass die Mehrwertsteuer bei Gutscheinen im Produktpreis steckt und nicht im Gutschein-Preis. Anfang der Woche nun sorgte ein Bericht für Aufregung, nach dem die Einzelhändler neuerdings in der Pflicht stünden, die Mehrwertsteuer bereits beim Verkauf eines Gutscheines abführen. Dass die Steuer beim Verkauf eines Gutscheins – und nicht erst bei dessen Einlösung – abgeführt werden müsse, habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Aktenzeichen C-40/09). Das berichtete das Handelsblatt und zitierte mehrere Steuerexperten, die prompt ein Steuerchaos im Weihnachtsgeschäft des Einzelhandels befürchteten. Gleichwohl räumte das Handelsblatt ein, dass sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu diesem Urteil noch gar nicht geäußert hat. Für uns nachprüfbar ist jedenfalls, dass der EuGH in der Rechtssache C-40/09 die Entscheidung gefällt hat, nach der Einkaufsgutscheine, die Unternehmen ihren Beschäftigten im Rahmen der Vergütung aushändigen, eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellen. Dies widerspricht der deutschen Auslegung wie eingangs genannt. Dennoch wird es kaum zu einem Steuerchaos im Weihnachtsgeschäft 2010 kommen. Jochen Bohne, Steuerfachmann des Handelsverbands HDE, meldete sich jetzt in LZ-Net zu Wort und wies darauf hin, dass das BMF dem HDE offiziell mitgeteilt habe, dass über die Relevanz des EuGH-Urteils für das deutsche Steuerrecht noch nicht entschieden ist. Mit einer Klarstellung sei frühestens 2011 zu rechnen. Bis dahin gelte der steuerrechtliche Status quo. Für ihn, Bohne, seien die derzeit kursierenden Alarmmeldungen daher nur «Panikmache».