Montag, 6. Mai 2024

Systemgastronomie: Neuer Entgelttarifvertrag ab Dezember

München. (bds) Ende September wurde ein neuer Entgelttarifvertrag (ETV) für die Systemgastronomie zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) für rund 100.000 Beschäftigte der Systemgastronomie abgeschlossen. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Beginn: 01. Dezember 2011
  • Laufzeit: 36 Monate
  • Zwei Erhöhungsstufen von je 18 Monaten zum 01. Dezember 2011 und 01. Juni 2013
  • Erhöhung der ersten Stufe: 3,0 Prozent ab der TG 2 (West)
  • Erhöhung der zweiten Stufe: 2,8 Prozent auf alle TG (West)
  • Im Tarifgebiet Osten wurde nicht prozentual erhöht sondern der Absolutbetrag der prozentualen Erhöhung des Westens dem Stundenlohn hinzugerechnet
  • Tarifgruppe 1 (zwölf Monate für Rotationsmitarbeiter) wurde in zwei Stufen unterteilt: 1a und 1b zu je sechs Monaten
  • Die Azubigehälter werden anteilig erhöht
  • Neu ist bei der Eingruppierung die Anrechnung von Tätigkeitszeiten innerhalb des gleichen Systems/Marke
  • Neu ist die Klarstellung, dass für einen Wechsel in die TG 3 alle während der Schicht des Beschäftigten zur Verfügung stehenden Tätigkeiten maßgeblich sind
  • Neu aufgenommen wurde eine Regelung für Auslieferungsfahrer

Der Tarifvertrag gilt für ordentliche BdS-Mitglieder und deren Beschäftigte. Sogenannte ET-Mitglieder (ET = «Eigener Tarifvertrag») dürfen weiterhin ihren eigenen Tarifvertrag, etwa Haustarifvertrag anwenden. Oft gefragte Fragen beantwortet der BdS hier. Auf der gleichen Seite können Interessenten zudem den Text des neuen Entgelttarifvertrags im Format PDF herunterladen.