Samstag, 4. Mai 2024

LMIV: BMEL veröffentlicht Entwurf für DurchführungsVO

Berlin. (bmel) Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher (so genannte Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) regelt ab dem 13. Dezember 2014 die Lebensmittelkennzeichnung und ab dem 13. Dezember 2016 die Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich. Die EU-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Dennoch bedarf es zur Anpassung des nationalen Rechts und aus sanktionsrechtlichen Gründen einer nationalen Durchführungsverordnung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL hat deshalb einen Entwurf für eine Verordnung zur Anpassung nationaler Vorschriften an die LMIV erarbeitet. Teil dieser nationalen Rechtsverordnungsentwurfs ist auch eine Regelung zur Allergenkennzeichnung loser Ware. Damit soll von der mitgliedstaatlichen Befugnis Gebrauch gemacht werden, die Art und Weise der EU-weit ab dem 13. Dezember 2014 verpflichtenden Allergenkennzeichnung loser Ware national näher regeln zu dürfen (Artikel 44 LMIV). Die Befassung des Bundesrats soll im Herbst erfolgen. Die Verordnung soll am 13. Dezember 2014 in Kraft treten. Zur Frage einer möglichen nationalen Ausgestaltung der Allergenkennzeichnung loser Ware wurden bereits seit 2012 intensive Gespräche – auch auf politischer Ebene – gemeinsam mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) und Vertretern der Wirtschaft, einschließlich des Lebensmittelhandwerks sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes, geführt. Der Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Format PDF; 28 Seiten; 487 KB) ist auf dem BMEL-Server erhältlich.