Freitag, 26. April 2024

Klimaschutzverträge: BMWK stellt neues Förderinstrument vor

Berlin. (eb) In seinen Ausführungen zum «Förderprogramm Klimaschutz» geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nur auf die Industrie ein. Doch soll Bundesminister Robert Habeck (BMWK) im Nachhinein öffentlich versichert haben, dass «natürlich auch» der energieintensive Mittelstand gemeint sei. Weshalb das Instrument an sich und die nötige Richtlinie hierzu nicht von vorn herein klar formuliert und kommuniziert werden kann, bleibt Geheimnis des Ministeriums. Angenommen, das neue «Förderprogramm für Klimaschutzverträge» spricht tatsächlich auch den energieintensiven Mittelstand an, dann ergäbe sich auch für Bäckereien eine interessante Fördermöglichkeit wie folgt:

«Um die Dekarbonisierung der Industrie voranzubringen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit großen CO-Emittenten in der Industrie (zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie) Klimaschutzverträge schließen. Klimaschutzverträge reduzieren Preisrisiken und gleichen Mehrkosten aus, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten. Klimaschutzverträge sind folglich eine Anstoßfinanzierung mit dem Ziel, dass neuartige Industrieanlagen in Deutschland errichtet und betrieben werden. Dadurch sollen sich transformative Technologien, die für den Kampf gegen die Klimakrise und die Erneuerung des Industriestandorts Deutschland dringend benötigt werden, sehr viel schneller und mittelfristig auch ohne staatliche Förderung etablieren,» heißt es in der Förderrichtlinie zum Instrument.

Mit dem Förderinstrument Klimaschutzverträge schlage das BMWK ein neues Kapitel auf. Deutschland nehme international eine Vorreiterrolle gegenüber vielen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union ein, die aktuell ebenfalls an entsprechenden Programmen arbeiteten. Außenstehende Betrachter wünschen sich vermutlich, dass sich das BMWK mehr Zeit lässt und der Sorgfalt Vorrang gibt. Zudem steht das neue Programm noch unter dem Vorbehalt der laufenden beihilfe- und zuwendungsrechtlichen (EU-) Prüfungen sowie der Haushaltsverhandlungen (des Bundes). Wer sich dennoch damit befassen will, findet mehr zum angekündigten Förderinstrument und zur Förderrichtlinie auf der BMWK-Webseite.

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