Samstag, 4. Mai 2024
20160601-ENERGIEWENDE

EEG-Novelle: Staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrung geht weiter

Berlin. (zv) Das deutsche Bäckerhandwerk kritisiert die von Bund und Ländern bis in die frühen Morgenstunden verhandelten Maßnahmen zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Den 12.155 Bäckereibetrieben bundesweit reichen sie nicht weit genug. Seit 2003 sehen sich die Verbraucher, mittelständischen Unternehmen und besonders die Betriebe des Bäckerhandwerks durch die EEG-Umlage enormen Kostensteigerungen ausgesetzt. «Wir fordern eine EEG-Reform, die eine reale Entlastung für Verbraucher und Betriebe mit sich bringt», erklärt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV). «In der Öffentlichkeit betonen Politiker stets die Wichtigkeit des Mittelstands. Bei konkreten Gesetzesvorhaben aber vergessen sie dies anscheinend und sorgen wieder nicht für eine reale Kostenentlastung bei Verbrauchern und Unternehmen».

Ökostrom wird über die sogenannte EEG-Umlage subventioniert. Diese stellt für den stromintensiven Betrieb der größtenteils klein- und mittelständischen deutschen Handwerksbäckereien eine enorme finanzielle Belastung dar. Hinzu kommt, dass ausgerechnet große industrielle Teiglingswerke, und somit der schärfste Wettbewerber des Handwerks, durch eine besondere Ausgleichsregelung von ihr befreit sind. «Diese staatlich verursachten Wettbewerbsverzerrungen können wir nicht länger hinnehmen», betont Wippler. «Auch vor dem Hintergrund der aktuell niedrigen Strompreise fordern wir, das bisherige Befreiungs- und Subventionssystem des EEG nicht nur punktuell nachzubessern, sondern maßgeblich und für die Zukunft des deutschen Handwerks zielführend zu überarbeiten». Der Zentralverband verlangt eine Reduzierung der EEG-Umlage für die nicht befreiten Verbraucher und Betriebe. Zudem fordert der Verband dringend die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen über die besondere Ausgleichsregelung, die seiner Meinung nach die Backwarenindustrie einseitig bevorzugt.

Die EEG-Novelle soll am 08. Juni im Bundeskabinett beschlossen werden. Mit der Reform soll ab 2017 die Förderung des Ökostroms von Subventionen und somit festgelegten Garantiepreisen für die Stromabnahme auf Ausschreibungen umgestellt werden, bei denen der Bieter mit den geringsten Subventionsforderungen den Zuschlag erhält. Ziel ist es, bis 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs über Ökostrom abzudecken. Derzeit wird etwa ein Drittel des verfügbaren Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen (Foto: pixabay:com).