Sonntag, 6. Oktober 2024

BfR: über Druckfarben für Lebensmittelverpackungen

Berlin. (bfr) Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können primäre aromatische Amine (paA) enthalten. Einige paA weisen krebserzeugende und Erbgut-verändernde Eigenschaften auf. Bei längerem Kontakt mit Lebensmitteln können paA auf diese übergehen und dann vom Menschen aufgenommen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, den bestehenden Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen. Eine gesundheitliche Beurteilung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Papierservietten (besonders das Abtupfen der Lippen) und des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Papierverpackungen (kurzfristige Aufbewahrung von Lebensmitteln) sei bei der aktuellen Datenlage nicht möglich. Aufgrund vieler Anfragen hat das BfR auf seiner Homepage häufig gestellte Fragen zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben zusammengestellt. Bis eine «Druckfarbenverordnung» in Kraft trete, könnten besorgte Verbraucher/innen eine langfristige Aufbewahrung von Lebensmitteln in bedruckten Papierverpackungen oder eingewickelt in bedruckten Servietten schlicht vermeiden, heißt es aus Berlin. Im Fokus der Betrachtung stehe das Farbspektrum von Gelb über Orange zu Rot. Bäckereien könnten ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass die verwendeten Papiertüten nur für den Transport, nicht aber für die längerfristige Lagerung von Erzeugnissen gedacht sind.

Druckfarben: Lassen Sie sich die Unbedenklichkeit bestätigen
Hamburg / Engen. (12.09. / ws) Noch einmal zurück zum Infodienst 36/2014 in Bezug auf die Meldung «BfR über Druckfarben für Lebensmittelverpackungen». Darin hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Empfehlung gegeben, dass besorgte Verbraucher/innen eine langfristige Aufbewahrung von Lebensmitteln in bedruckten Papierverpackungen oder eingewickelt in bedruckten Servietten derzeit schlicht vermeiden könnten. Bis eine «Druckfarbenverordnung» in Kraft trete, könnten Lebensmittel verarbeitende Betriebe (Bäckereien …) ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass die verwendeten Papiertüten nur für den Transport, nicht aber für die längerfristige Lagerung von Erzeugnissen gedacht sind. Hierzu hat den WebBaecker ein Hinweis von der Bäckerei-Konditorei Waldschütz erreicht. Bäckermeister Jürgen Waldschütz hat sich nämlich von seinem Lieferanten bestätigen lassen, dass die bei dessen Papierverpackungen verwendeten Farben unbedenklich sind und bereits den Anforderungen der BfR Stellungnahme entsprechen. Eine gute Idee aus Engen bei Konstanz, die hiermit vielleicht Nachahmer findet …