Freitag, 17. Mai 2024

Zur Sicherheit: wichtige Verträge für Unternehmer-Ehepaare

Hannover. (mvr) Unternehmer-Ehen sind oft vertraglich nicht abgesichert. «Mittelstand Direkt» hat in einen Überblick die wichtigsten Regelungen für Chefpaare zusammengestellt.
Gesellschaftervertrag: Bei einer Scheidung sollten die Anteile des abtrünnigen Partners zu festgelegten Konditionen zurückgehen. Empfehlenswerte Regelung: Der Verlassene erhält ein Vorkaufsrecht. Zieht er es nicht, darf der Scheidende an Dritte verkaufen.
Geschäftsführer-Ordnung: In einer Geschäftsführer-Ordnung werden die Kompetenzen im Führungsteam genau definiert. Arbeitet einer der Partner in der Firmenleitung, hält aber keine Anteile, dann braucht er einen separaten Anstellungsvertrag. Ansonsten steht er bei einer Scheidung schlecht da.
Ehevertrag: Je ungleicher die Beteiligungsverhältnisse, desto wichtiger dieser Vertrag. Juristen raten zu Abfindungsmechanismen: Der weniger begüterte Partner bekommt seinen Teil des Gewinns aus der gemeinsamen Zeit – allerdings gestundet, damit die Firma nicht leidet.
Testament: Kinderlose Ehepartner sollten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sonst melden sich die Pflichterben, zum Beispiel Schwiegereltern und Schwäger. Minderjährige Kinder sollten im Todesfall eines Ehepartners zunächst durch den überlebenden Partner vertreten werden.