Montag, 29. April 2024

ZDH: Handwerk profitiert vom neuen Anerkennungsgesetz

Berlin. (zdh) Das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes trägt zur Fachkräftesicherung im Handwerk bei. 56 Prozent der Bescheide attestieren die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weitere 35 Prozent die teilweise Gleichwertigkeit. «Das neue Gesetz ist damit ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Fachkräftesicherung im Handwerk», sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 7.270 Anfragen und Beratungen zum neuen Rechtsanspruch auf Durchführung eines entsprechenden Verfahrens erreichten die 53 Handwerkskammern. Bis zum 30. November wurden 1.308 Anträge gestellt. Die Antragsteller stammen aus 75 Herkunftsländern, an der Spitze die Türkei und Polen. Mit Abstand folgen die Russische Föderation, Kasachstan, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Ukraine und Griechenland. Bisher stammen alle Anträge aus dem Inland. Positiv wird die dezentrale Beratung und Bearbeitung in allen regionalen Handwerkskammern angenommen. Schwannecke: «In der Regel besteht hoher Beratungsbedarf. Im Rahmen persönlicher Gespräche werden das neue Recht erläutert, die sehr individuellen Anliegen begutachtet und auch alternative Möglichkeiten aufgezeigt». Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit wird eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer einschlägigen inländischen Referenzqualifikation verglichen, um auf dieser Basis zu einer Aussage über die Gleichwertigkeit zu gelangen.

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