Samstag, 27. April 2024

Lebensmittel-Überwachung: BMEL tritt Gerücht entgegen

Berlin. (bmel) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) widerspricht einer Meldung des Magazins «Spiegel» zum Thema Lebensmittel-Überwachung: «Die Vorabmeldung des «Spiegel» zur Lebensmittel- Überwachung ist fachlich falsch. Die Aussage, Bundesministerin Julia Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel-Überwachung ist eine Verdrehung der Tatsachen. Der «Spiegel» hat auf Nachfrage bereits eine entsprechende Einordnung und Einschätzung erhalten», heißt es aus Berlin wie folgt:

Worum geht es?

Durch die Neufassung der «Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts» (kurz: AVV RÜb) wird die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben modernisiert und bundesweit stärker als bisher vereinheitlicht.

Konkret geht es darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen und entsprechend kontrolliert werden müssen. So kann die Effizienz in der Lebensmittel- Überwachung weiter verbessert werden. Damit sorgt das BMEL für eine effizientere Lebensmittel-Überwachung und verbessert den Verbraucherschutz.

  • Falsch: Falsch ist die Behauptung, Bundesministerin Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel- Überwachung.
  • Richtig: Die Lebensmittel-Überwachung wird effektiviert. Mit der Neufassung sorgen wir für gezieltere Kontrollen in der Lebensmittel-Überwachung und damit optimieren wir die Risikovorsorge. Die Einschätzung, dass es zu einer Verringerung der Kontrolldichte kommen wird, trifft nicht zu, Kontrollen werden risikobasierter und damit effizienter durchgeführt werden.

Der «Spiegel» greift die Kritik von Foodwatch auf: Foodwatch interpretiert diese Regelung falsch. Foodwatch behauptet, dass ein Restaurant, in dem schwere Hygienemängel festgestellt wurden, statt viertel- nur noch halbjährlich kontrolliert würde. Richtig ist, dass wenn schwere Hygienemängel festgestellt worden sind, die Lebensmittel- Überwachung diesen Betrieb intensiver beobachten und ihn sogar schließen kann (je nach Schwere des Mangels). Diese anlassbezogenen Kontrollen erfolgen zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.

Hintergrund

Die Erfahrung mit dem derzeit geltenden System hat gezeigt, dass die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt werden können. Es macht wenig Sinn, einen guten Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen besitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf, zielgerichteter die Betriebe zu kontrollieren, die Verbesserungspotentiale in in der Performanz der Lebensmittelsicherheit aufweisen.

Nachtrag: Die erwähnte Darstellung des Magazins «Spiegel» (und indirekt der Verbraucherorganisation Foodwatch Deutschland) hatten wir am 10. Mai zwar gelesen, aber nicht weiter beachtet, denn: Seit Jahren ist bekannt, dass das BMEL die Effizienz der Lebensmittel- Überwachung steigern will wie vom Ministerium hier dargestellt. Weitere Details entnehmen Interessenten dem nachfolgenden Referentenentwurf (783 KB).

20190518-BMEL-AVV-RUEB-ENTWURF.
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