Samstag, 27. April 2024

Investitionsabzugsbetrag: Jetzt handeln, um Strafzinsen zu vermeiden

Hannover / Isernhagen. (ge) Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Paragraf 7g EStG für geplante Investitionen in der Zukunft ist in der steuerlichen Beratung kleiner und mittelständische Unternehmen ein beliebtes Mittel, um Abschreibungsvolumen vorzuziehen und steuerliche Belastungen in künftige Jahre zu verschieben. Problematisch ist es jedoch immer dann geworden, wenn diese geplanten Anschaffungen nicht durchgeführt wurden und der ursprünglich in Anspruch genommene IAB im Abzugsjahr wieder rückgängig gemacht wurde, da dies nicht nur entsprechende Steuernachzahlungen, sondern in der Regel auch noch deren Verzinsung auslöste. Genau um diese Verzinsung ging es in einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11. Juli 2013, welches diese Verzinsung nahezu ausschließt, teilt man dem Finanzamt vor Ablauf der Investitionsfrist den Wegfall der Investitionsabsicht mit. Da der Gesetzgeber dies jedoch ahnte, wurde die Vorschrift vorausschauend durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26. Juni 2013 geändert. Aufgrund mangelnder Anwendungsregeln ist dieses Gesetz erstmals für das Veranlagungsjahr 2013 anzuwenden, sodass das neue Gesetz nach Einschätzung der Fachleute von Gehrke Econ erstmals für IABs gilt, die für den Veranlagungszeitraum 2013 gebildet wurden. Diese Auffassung hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt mit seinem Schreiben vom 15. August 2014 bestätigt. Das bedeutet, dass man sich bei dem bis einschließlich im Veranlagungszeitraum 2012 gebildeten IABs auf die BFH-Rechtsprechung berufen kann. Weiß man also jetzt schon, dass man die Wirtschaftsgüter, für die im Veranlagungsjahr 2011 ein IAB gebildet wurde, bis zum 31. Dezember 2014 nicht mehr anschaffen wird, sollte man dies dem Finanzamt frühzeitig mitteilen, um einer Verzinsung der drohenden Steuernachzahlungen für 2011 vorzubeugen.

Hinweis: Ihre Frage rund um das Thema «Investitionsabzugsbetrag» beantwortet Ihnen gerne Tobias Ostermeier von der Gehrke Econ Gruppe per E-Mail an tobias.ostermeier@gehrke-econ.de oder per Telefon unter 0511/70050-575.

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