Freitag, 26. April 2024

DEÜV-Meldungen: Plausibilitätsprüfung ab 12/2009

Mannheim. (bgn) Seit Januar 2009 melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des BG-Beitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen – über das Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren (DEÜV). Ab 01. Dezember werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft. Wichtig: Sind die angegebenen BG-Daten nicht plausibel, nimmt die Einzugsstelle die gesamte DEÜV-Meldung nicht an. Für alle bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) versicherten Unternehmen gelten folgende Informationen:
Als Angabe zum Unfallversicherungsträger der Name der BGN, also Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
Die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers, der BGN, lautet: 63800761.
Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BGN ist das BGN-Aktenzeichen, bestehend aus den beiden Buchstaben MM und den elf darauf folgenden Ziffern inklusive der Trennpunkte.
Dazu kommt die Zuordnung jedes Arbeitnehmers zu einer Gefahrtarifstelle.
Alle diese Infos findet man auch auf dem Lohnnachweisformular, das die BGN für jedes ihrer versicherten Unternehmen erstellt und im Dezember versendet. Anrufe bei der Berufsgenossenschaft sind nach Ansicht der BGN überflüssig. Parallel zur BG-Daten-Meldung über das DEÜV-Verfahren müssen die Unternehmen in der bis einschließlich 2011 dauernden Übergangsphase den jährlichen Lohnnachweis auch an die BGN einreichen.

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