Mannheim. (bgn) Überhitztes Speisefett oder Speiseöl kann sich selbst entzünden und darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt regelmäßig und eindringlich vor Fehlverhalten und technischen Defekten.
«Ich war bloß mal kurz mal draußen. Dann komme ich zurück und die Küche brennt». So oder ähnlich spiegelt sich der sorglose Umgang mit dem Fett in den Unfallberichten wider. Zu den Unglücksursachen zählen, dass in Fritteusen und Fettbackgeräten entweder zu wenig oder stark verschmutztes Fett verwendet wird. Auch Hartfett direkt auf die Heizschlangen legen anstatt es in einem Topf vorzuschmelzen, ist ein oft gemachter Fehler. Dazu kommen technische Defekte wie der Ausfall des Temperaturreglers oder des Schutztemperaturbegrenzers an Fritteusen und Fettbackgeräten. Besonders heikel sind Woks, die gar keine technische Sicherheitseinrichtung haben, aber regelmäßig auf leistungsstarken Gasbrennern betrieben werden.
Zum Löschen ist nur die Brandklasse F geeignet
Damit nicht genug: Im Fall der Fälle, wenn das Speisefett also bereits brennt, werden zur Brandbekämpfung immer wieder Löschdecken oder falsche Feuerlöscher eingesetzt. Geeignete Feuerlöscher für die Brandklasse F, so genannte Fettbrandlöscher, und nur die, sind zum Löschen von Fettbränden geeignet.
Gut zu wissen: Bevor sich Speiseöle oder Speisefette entzünden, entsteht auffälliger Rauch und es verändert seine Farbe. Dann kann man einen Brand durch Abschalten der Energiezufuhr noch verhindern. Dies natürlich nur, wenn man nicht mal eben «kurz draußen» ist sondern dabei steht und es bemerkt.
Auf ihrer Homepage hat die BGN unter den Shortlinks 1461 und 1462 Listen von Schutzmaßnahmen veröffentlicht, die das Brandrisiko wesentlich verringern.
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