Samstag, 27. April 2024

Cappuccino: Bundeskartellamt verhängt Millionengeldbußen

Bonn. (bund) Wegen Abstimmung einer Preiserhöhung bei Instant-Cappuccino hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von rund neun Millionen Euro gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH (Bremen) und die Krüger GmbH + Co. Kommanditgesellschaft (Bergisch-Gladbach) verhängt. Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melitta Kaffee GmbH (Bremen), gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Kraft Foods wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). In Telefongesprächen zwischen leitenden Mitarbeitern der Unternehmen wurden Höhe und Zeitfenster der beabsichtigten Preiserhöhung besprochen. Gegenstand waren dabei exakte Beträge zwischen 20 und 40 Cent je Packung für den Fabrikabgabepreis sowie für die Regalpreis- und Aktionspreisempfehlungen der verschiedenen Produkte. Solche Absprachen verursachen hohen volkswirtschaftlichen Schaden und die Verbraucher dürften spürbar zu viel bezahlt haben, heißt es aus Bonn. Die Geldbuße gegen Kraft Foods ist bereits rechtskräftig; ihr ging eine einvernehmliche Einigung voraus. Die Geldbuße gegen Krüger ist dagegen noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Mit dem vorliegenden Fall hat das Bundeskartellamt nach den beiden bereits abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des LEH und des Außer-Haus-Verzehrs nunmehr alle Verfahren wegen horizontaler Preisabsprachen im Segment Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen.

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