Montag, 20. Mai 2024

Aryzta AG: Vorstand wird beantragte EGM einberufen

Zürich / CH. (aag) Nach Bekanntgabe des Eingangs eines Antrags von Cobas Selección FI und Cobas International FI und Veraison Sicav auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung (EGM) der Gesellschaft bestätigt die Aryzta AG, dass der Verwaltungsrat den Antrag sorgfältig geprüft und seinen Governance- und Nominierungsausschuss beauftragt hat, die vorgeschlagenen Änderungen im Verwaltungsrat zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Der Verwaltungsrat wird beantragen, die EGM bis Mitte Juli einzuberufen, in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen gemäß den Statuten von Aryzta mit der EGM, die bis Mitte August abgehalten werden soll. Der vorgeschlagene Zeitplan für die EGM berücksichtigt die Vermeidung weiterer organisatorischer und betrieblicher Instabilität und die Unterstützung der Bemühungen des Managements, die Geschäfte des Unternehmens in einer Zeit erheblicher Herausforderungen als Folge des Covid-19 und seiner wirtschaftlichen Auswirkungen zu schützen.

Darüber hinaus erleichtert sie die strategische und finanzielle Überprüfung, die unter allen Umständen eine dringende und wichtige Initiative für das Unternehmen darstellt. Der rechtzeitige Abschluss der Überprüfung und die Identifizierung strategischer Optionen ist von größter Bedeutung und steht im Einklang mit den treuhänderischen Pflichten des Verwaltungsrates gegenüber allen seinen Interessengruppen. Der vorgeschlagene Zeitplan gibt auch anderen Aktionären die Möglichkeit und Zeit, Resolutionen zu präsentieren, und erhöht die Aussicht auf eine persönliche Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, falls die derzeitigen Beschränkungen des Covid-19 nachlassen sollten.