Freitag, 26. April 2024

BIV: Gebührenordnung ist «Mogelpackung zum Abkassieren»

Hannover. (biv) Die derzeit im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorbereitete neue Gebührenordnung für Lebens- und Futtermittelkontrollen findet auch in ihrem überarbeiteten Entwurf keine Zustimmung seitens des Bäckerhandwerks. Das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) in seiner Stellungnahme betont, die er dem Ministerium in diesen Tagen zustellte. «Wir bleiben bei unserer Kritik und Ablehnung», äußert sich darin Landesinnungsmeister (LIM) Karl-Heinz Wohlgemuth unmissverständlich. Der BIV-Vorsitzende bewertet die Verordnung als eine Mogelpackung, deren Zweck letztlich nur sei, bei Handwerk und Mittelstand zusätzliches Geld neben den ohnehin exorbitant hohen Gebühren- und Abgabenbelastungen abzukassieren. «Auch wenn der Name vorspiegelt, dass die Verordnung dem Verbraucherschutz dienen soll, geht es dem Minister vor allem um die Entlastung der öffentlichen Haushalte von den Kosten der Lebensmittelkontrollen». Die sollen nicht mehr wie bisher aus dem Steueraufkommen bezahlt, sondern allein den Betrieben aufgebürdet werden, wie aus dem Verordnungstext und der Begründung durch das Ministerium eindeutig hervorgehe (Volltext).

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