Isernhagen / Hannover. (ge) Seit 2013 werden die Bedingungen für eine Energiesteuererstattung jährlich verschärft. Produzierende Betriebe, die 2014 eine Ermäßigung der Steuersätze oder einen Spitzenausgleich erhalten wollen, müssen noch im laufenden Jahr die nötigen Voraussetzungen schaffen. Falls Sie noch nicht gehandelt haben, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Klein- und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern müssen nachweislich ein Energieaudit durch einen gelisteten Energieberater durchführen lassen oder alternative System zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen.
- Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen nachweislich mit der Einführung eines Energiemanagementsystems beginnen.
Die Kosten für die erforderliche Energieberatung können in 2014 noch durch Förderprogramme der KfW anteilig erstattet werden. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie durch die Umsetzung qualifizierter Energieeinsparkonzepte in Ihrem Betrieb neben der steuerlichen Entlastung wesentlich bei den Energiekosten sparen können. Sie sollten unverzüglich handeln, weil die Kapazitäten der erforderlichen Beratungs- und Zertifizierungsgesellschaften durch die sehr hohe Nachfrage bereits sehr stark ausgelastet sind. Zur Erklärung der Details hilft Ihnen die Gehrke Econ Gruppe gerne weiter. Wenden Sie sich an oliver.vogt@gehrke-econ.de oder die Rufnummer 0511-70050-0.
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