Osnabrück. (hza) Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den 46-jährigen Inhaber einer Gaststätte wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 138 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hatte der Beschuldigte von Februar 2012 bis Dezember 2015 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 198.000 Euro. Außerdem hinterzog der Mann noch Steuern von ungefähr 126.000 Euro. «Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche», heißt es in der Mitteilung des Hauptzollamts Osnabrück. Das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig (Foto: pixabay.com).
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