Hamburg. (ngg) Auch die dritte Verhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) über einen Mindestlohntarifvertrag für das Gastgewerbe brachte keine Einigung. «Wir sind nicht bereit etwas zu unterschreiben, was für die Beschäftigten eine wesentliche Verschlechterung darstellt», sagt der NGG-Vize Burkhard Siebert. Der Dehoga forderte demnach einen Stufenplan, mit dem die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro sehr lange hinausgeschoben worden wäre. Nach Vorstellungen des Bundesverbands hätte der Mindestlohn im Gastgewerbe ab Januar 2015 im Osten nur 7,50 Euro pro Stunde betragen sollen. Dadurch wären geltende Tariferträge, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, teils erheblich abgesenkt worden. Konkret verlangte der Dehoga etwa für Sachsen-Anhalt eine Absenkung des aktuell vereinbarten Mindesttarifentgelts um 37 Cent pro Stunde. Ab April 2015 würde die Differenz sogar 69 Cent gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn betragen. Und das, obwohl sowohl für Sachsen-Anhalt als auch für Brandenburg bereits 2012 mit dem Dehoga vereinbart wurde, dass die untersten Tarifgruppen bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sofort außerordentlich auf 8,50 Euro angehoben werden. Für die Alten Bundesländer hätte der Dehoga ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde vereinbaren wollen – die meisten heute geltenden tariflichen Mindestentgelte wären dadurch weit unterschritten. So beträgt zum Beispiel die unterste tarifliche Entgeltgruppe in Baden-Württemberg schon jetzt 9,62 Euro pro Stunde.
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