Berlin. (hde) Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Politik wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs nach dem Lauterkeitsrecht.
«Gerade kleine Online-Händler werden häufig wegen geringerer Rechtsverstöße wie zum Beispiel einer fehlerhaften Angabe im Impressum abgemahnt», sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Im Ergebnis führe das bei den Unternehmen zu erheblichen Kosten und großem Verwaltungsaufwand, der im schlimmsten Fall sogar ihre wirtschaftliche Existenz gefährden könne.
«Bei den Abmahnungen brauchen wir dringend Änderungen im System der privaten Rechtsdurchsetzung. Der grundsätzliche Ansatz, dass nicht-staatliche Organisationen hier Überprüfungen durchführen und Abmahnungen aussprechen können, ist zwar erfolgreich und richtig. Es gibt aber Auswüchse, die der Gesetzgeber verhindern muss», sagt Genth und verweist auf ein Positionspapier, das der HDE gemeinsam mit anderen Verbänden verfasst hat.
Das Bundesamt für Justiz soll die Vereine vor der Erteilung der Abmahnberechtigung und auch in der Folge regelmäßig überprüfen. So könnten Organisationen herausgefiltert werden, die Abmahnungen als reines Geschäftsmodell für sich nutzten. Für einfach gelagerte Fälle setzt sich der HDE außerdem für eine Deckelung des Streitwerts ein, damit die hier häufig praktizierten Serienabmahnungen für die Abmahner weniger lukrativ werden. Außerdem fordert der Handelsverband die Abschaffung des Fliegenden Gerichtsstands. Ansonsten könnten sich die Abmahner auch in Zukunft das für sie günstigste Gericht aussuchen und damit in der Praxis ihre Erfolgsaussichten erhöhen.
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