Berlin. (hde) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-484/14 zur WLAN-Störerhaftung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung und die EU-Gesetzgebung in der Pflicht. Der EuGH hatte in der 37. Kalenderwoche entschieden, dass zwar keine Schadensersatzansprüche bestehen, WLAN-Anbieter aber Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorbeugen müssen. Ansonsten drohen Unterlassungsansprüche.
«EU- und Bundespolitik müssen schnell für Rechtssicherheit sorgen. Ansonsten sind die rechtlichen Risiken für Händler, die ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen groß», sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. «Wenn EU-Kommissar Günther Oettinger seine frisch aus der Taufe gehobene Kampagne für mehr freie WLAN-Angebote erfolgreich gestalten möchte, müssen auch die rechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene stimmen». Hier seien praxisgerechte Lösungen gefordert. Es sei unrealistisch, allen Kunden individuelle Passwörter zur Verfügung zu stellen.
Auch die Bundespolitik sei jetzt gefordert. Die gerade beschlossene Änderung des Telemediengesetzes reiche nach diesem Urteil nicht mehr aus. Der Gesetzgeber müsse Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Anbieter eindeutig ausschließen.
«Der Einzelhandel braucht freie WLAN-Angebote. Passwörter oder andere Hürden machen den Zugriff in der Praxis für die meisten Kunden zu kompliziert und damit unattraktiv», sagt Tromp. Gefordert seien Innovationen und Ideen für digitalisierte Innenstädte und Geschäfte. Die richtigen rechtlichen Vorgaben könnten zu einem Innovationsschub im stationären Handel und einer weiteren Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und Online-Kanal führen. Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basierten darauf, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft auf das Internet zugreifen können. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei das oft nur per WLAN sicherzustellen.
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