Luxemburg / LU. (eugh) Auf Lebensmitteln aus den vom Staat Israel besetzten Gebieten muss ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-363/18 fest, über die er in dieser Woche sein Urteil fällte. Details entnehmen Interessenten der folgenden Datei (170 KB).
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