Luxemburg / LU. (eugh) Auf Lebensmitteln aus den vom Staat Israel besetzten Gebieten muss ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-363/18 fest, über die er in dieser Woche sein Urteil fällte. Details entnehmen Interessenten der folgenden Datei (170 KB).
20191112-EUGH.WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- HungryPanda: sammelt 55 Millionen für die weitere Expansion ein
- Uni Hohenheim: freut sich über Spitzenplatz in der Forschung
- Lesaffre-Gruppe: erwirbt Mehrheitsbeteiligung an Biorigin
- Edeka Minden-Hannover eröffnet neue Firmenzentrale
- 10 Jahre umfassende Kompetenz für IT-Projekte
- EUDR: BMEL begrüßt Verschiebung um zwölf Monate
- Lohnsteuerhilfe: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
- Besser bestellen mit den Marvin Vergleichsdaten
- BürokratieentlastungsG IV kann nur ein Auftakt sein
- BayWa AG: Außerplanmäßige Abschreibungen belasten das Ergebnis
- Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2024
- Agravis AG: investiert deutlich in die Stückgutlogistik
- Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»
- »HerBo43«: Lidl Herne erreicht Meilenstein
- Globus Markthallen: wollen fünf Standorte abgeben
- Logistikzentrum Lauenau: Vorreiter in der Region
- Marvin und BrotZEIT auf der Südback 2024
- StrongPoint: installiert vollautomatisches Tiefkühllager
- Südzucker: Fallende Preise sorgen für sinkende Prognose
- Systemgastronomie: NGG vertagt Verhandlungen auf November