Samstag, 27. Juli 2024

EU-Kommission genehmigt Erhöhung deutscher Beihilfen

Brüssel / EU. (ec / eb) Die Europäische Kommission hat die Änderungen bestehender deutscher Beihilferegelungen, einschließlich ihrer Verlängerung und einer Aufstockung des Gesamtbudgets um bis zu 45 Milliarden Euro, zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine genehmigt. Die Änderungen wurden auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der von der Kommission am 23. März 2022 angenommen und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geändert wurde. Die Kommission stützt sich dabei auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und erkennt an, dass das Wirtschaftsleben in der EU eine beträchtliche Störung erfährt.

Einzelheiten zur Maßnahme in Deutschland

Die Kommission hat auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für Kriseneinsätze die Änderung bestehender deutscher Rahmenregelungen, einschließlich ihrer Verlängerung und einer Aufstockung der Gesamtmittel um bis zu 45 Milliarden Euro, zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine genehmigt.

Bei den bestehenden Regelungen handelt es sich um: (i) eine von der Kommission am 19. April 2022 genehmigte Dachregelung (das heißt eine von Bund, Ländern und Gemeinden verwaltete Regelung) (SA.102542) und (ii) eine Dachregelung, bei der die Beihilfe in Form von Darlehensbürgschaften («Bürgschaftsregelung») und zinsverbilligten Darlehen («zinsverbilligte Darlehensregelung») gewährt wird, die die Kommission am 04. Mai 2022 genehmigt hat (SA.102631). Beide Regelungen wurden am 18. August 2022 geändert (SA.104019).

Deutschland meldete unter anderem die folgenden Änderungen der bestehenden Regelungen an: i) eine Verlängerung des Zeitraums, in dem Beihilfen gewährt werden können, bis zum 31. Dezember 2023 und ii) die Einführung der Möglichkeit, Schuldtitel wie Darlehen und Bürgschaften in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln.

Was besonders die begrenzten Beihilfebeträge betrifft, so meldete Deutschland i) eine Anhebung der Beihilfehöchstgrenzen im Einklang mit dem geänderten Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an, was zu einer Aufstockung des Gesamtbudgets um bis zu 45 Milliarden Euro führt, und ii) die Einführung der Möglichkeit, die Beihilfe über einen Energieversorger zu leiten.

Was die Garantieregelung anbelangt, so zielen die Änderungen auf die Einführung folgender Optionen ab: (i) öffentliche Garantien können ausnahmsweise Bankgarantien abdecken; und (ii) Großunternehmen können Garantien zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs aus dem Handel auf den Energiemärkten für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe erhalten. In beiden Fällen können diese neuen Optionen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Garantien darauf abzielen, den Liquiditätsbedarf zu decken, der sich aus den Anforderungen an die Sicherheiten für Handelstätigkeiten auf den Energiemärkten ergibt.

Bei der Regelung für zinsverbilligte Darlehen schließlich zielen die Änderungen darauf ab, den für die Berechnung der ermäßigten Zinssätze geltenden Basissatz anzupassen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutschen Regelungen in ihrer geänderten Form nach wie vor erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den Bedingungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens in der Fassung vom 28. Oktober 2022 im Einklang stehen.

Darüber hinaus wird die öffentliche Unterstützung an Bedingungen geknüpft, um unzumutbare Wettbewerbsverzerrungen, besonders zwischen Versorgern, zu begrenzen und sicherzustellen, dass begrenzte Beihilfebeträge an den Endbegünstigten weitergegeben werden, wenn sie über einen Energieversorger geleitet werden.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


Den einleitenden Text zum vollständigen hier vorliegenden Bericht vom 22. November 2022 hat die Redaktion selbständig aus dem Englischen übersetzt.

State aid: Commission approves amendments to German schemes

20221122-EU-KOMMISSION.