Berlin. (zdh) «Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden. Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftssteuer diesen Grundsatz berücksichtigen. Das ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen», sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Die Betriebe des Handwerks – nahezu ausnahmslos Familienbetriebe – wirtschafteten nachhaltig, planten Generationen-übergreifend. Damit seien sie ein bedeutender und einzigartiger Stabilitätsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland, betont Wollseifer: «Sie sind in vielen Regionen darüber hinaus unverzichtbar als Ausbilder, Arbeitgeber und Nahversorger. Eine Schwächung ihrer Substanz und eine Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Struktur hätten fatale Folgen». Denn das in den Betrieben gebundene Kapital ist – anders als Aktien oder Geldvermögen – nicht jederzeit übertragbar. Steuerzahlungen können daher schnell existenzbedrohend wirken. Auch zu viel Bürokratie durch aufwendige Nachweispflichten bei neuen Regelungen ist für die kleinen Betriebe nicht tragbar. Es gelte, die Übergabe von zehntausenden solcher Familienbetriebe allein in den kommenden Jahren zu sichern – und damit die Arbeits- und Ausbildungsplätze und das wirtschaftliche und unternehmerische Wissen.
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