Samstag, 27. Juli 2024

Chef bezichtigt Schwangere des Diebstahls

St. Pölten / AT. (ots) Eine 32-jährige Bäckereiangestellte in Niederösterreich (NÖ) wurde kurz nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft zu Unrecht entlassen und anschließend des Diebstahls bezichtigt, schreibt die Arbeitskammer (AK) des Bundeslands. In ihrer Not wandte sich die werdende Mutter daraufhin an die AK Niederösterreich. «Wir haben für die Frau 10.000 Euro an offenen Ansprüchen eingefordert. Das Geld hat sie bereits erhalten», zitiert die Mitteilung den AK Niederösterreich-Präsidenten und ÖGB NÖ-Vorsitzenden Markus Wieser.

Demnach ging dem Vorgang ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis voraus und etwa zwei Jahre vor der Beschuldigung änderte sich der Aufgabenbereich der Waldviertlerin entscheidend. Sie bediente fortan nicht mehr die Kundschaft, sondern war mit verantwortungsvollen Bürotätigkeiten beschäftigt, wickelte unter anderem große Bestellungen ebenso ab wie die Abrechnungen der Filialen. Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde die Frau aber weiterhin als Arbeiterin und nicht als Angestellte geführt, was sich für sie finanziell nachteilig auswirkte. Als die Frau schwanger wurde, teilte sie dies inklusive Vorlage der ärztlichen Bestätigung ihrem Chef mit. Kurz darauf ging sie in den Urlaub. Bei der Rückkehr wurde sie sofort ins Büro des Chefs zitiert, wo ihr eine Unterschrift zur fristlosen Entlassung vorgelegt wurde. «Es braucht für eine Entlassung aber zwingend eine Begründung, die es jedoch nicht gab», sagt AK-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Einbringung der offenen Ansprüche, die sich aus der nicht unzulässigen Entlassung sowie aus der jahrelangen falschen Einstufung ergaben, schien nur Formsache zu sein. Doch der Bäckerei-Chef reagierte auf die Intervention der AK Niederösterreich auf seine Art. Anstatt zu zahlen, erstattete er Strafanzeige gegen seine ehemalige Mitarbeiterin, weil sie angeblich Geld aus der Kellnerbrieftasche gestohlen hätte. Beim dafür angesetzten Strafprozess verwickelte sich der Arbeitgeber jedoch in Widersprüche und schnell war klar, dass der Vorwurf konstruiert worden war, um die Entlassung nachträglich begründen zu können. Weil danach die offenen Ansprüche noch immer nicht beglichen wurden, brachte die AK Niederösterreich den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Es kam zu einem Vergleich. AK-Präsident Wieser: «Der Dienstgeber musste der werdenden Mutter 10.000 Euro netto überweisen und auch sämtliche Verfahrenskosten tragen».