Mannheim. (bgn) Brände verhüten lautet das oberste Ziel des Brandschutzes. Bei Null liegt die Brandgefahr nie, auch wenn alle Möglichkeiten der Gefährdung durchgespielt und alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen wurden. Wenn es doch einmal brennt, stehen Rettung und Unversehrtheit von Menschen bei allen Aktionen an erster Stelle.
Regel Nummer eins: Alle bringen sich in Sicherheit und verlassen deshalb die Brandstelle und den gefährdeten Bereich so schnell wie möglich. Dazu muss aber bekannt sein, wohin man flüchten muss. Das richtige Hilfsmittel: Ein Flucht- und Rettungsplan. Er hängt an geeigneten exponierten Stellen und ist den Mitarbeitern bekannt. Die im Flucht- und Rettungsplan angegebenen Fluchtwege sollen möglichst schnell in sichere Bereiche führen. Sie müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein, ausreichend breit und ohne Hindernisse. Der Kopierer auf dem Gang ist fehl am Platz. Türen sind grundsätzlich immer frei und öffnen auf Fluchtwegen in Fluchtrichtung. Der Flucht- und Rettungsplan bezeichnet auch einen Sammelplatz außerhalb des Gebäudes. Notfall- und Feuerlöschübungen erhöhen die Routine und verringern die Wahrscheinlichkeit einer Panik bei einer Evakuierung und den damit verbundenen Gefahren für die Beteiligten.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bildet Brandschutzbeauftragte und Brandhelfer aus, die Kurse sind für BGN-Mitgliedsbetriebe kostenlos. Weitere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und zu den Seminaren gibt es auf dem BGN-Server sowie in der DGUV-Information 205-003 «Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten».
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