Berlin. (zv) Die Mindestlohnkommission hat über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn – von derzeit 9,35 Euro – zum 01. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 01. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Zeitstunde festgesetzt.
Dazu sagt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV): «Die Coronavirus-Krise hat manche Unternehmen in eine sehr schwierige Lage gebracht, nicht wenige Mittelständler schauen mit Sorge in die Zukunft. Dabei sind die Unternehmen je nach Branche, Region und Lage höchst unterschiedlich betroffen. Der Beschluss der Mindestlohnkommission unterscheidet jedoch nicht nach Branchen oder Regionen. Er sieht erneut pauschale Lohnerhöhungen für die gesamte Wirtschaft vor, ohne spezifisch nach Branchen zu differenzieren. Das sehen wir – gerade in der aktuellen Situation – kritisch.»
ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: «Der Beschluss der Mindestlohnkommission fällt in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Jahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Wie sich die Wirtschaft danach weiter entwickelt, ist derzeit kaum prognostizierbar. Angesichts dessen erscheint es wenig sachgerecht, jetzt schon für zwei Jahre im Voraus Lohnerhöhungen festzulegen – zumal für die Zeit ab Juli 2022 eine so hohe. Unabhängig davon bleibt unsere grundsätzliche Kritik an Einführung und Bestand des gesetzlichen Mindestlohns bestehen: Rechtlich stellt der gesetzliche Mindestlohn unserer Auffassung nach einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie (Art. 9 Abs.3 GG) dar.»
Präsident Wippler resümiert: «Die vom Mindestlohngesetz vorgesehene nachlaufende Orientierung an der gesamtwirtschaftlichen Tariflohnentwicklung und damit an rückblickend guten, aber eben vergangenen Jahren, ist in der aktuellen Krise unangemessen. Wenn die Mindestlohnentwicklung so weiter fortgesetzt wird, droht Schaden für den Flächentarifvertrag, die Tarifbindung und die Bindekraft von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.»
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