Donnerstag, 18. April 2024

ZDH: Handreichungen zum Thema Kassenführung

Berlin. (zdh) Bei bargeldintensiven Betrieben – wie im Handwerk zum Beispiel Bäcker, Fleischer, Konditoren, Speiseeishersteller, Friseure, Textilreiniger – ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft. Werden in diesem Zusammenhang wesentliche formelle oder materielle Mängel festgestellt, wird die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen. Das führt dazu, dass die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt und stattdessen Schätzungen vorgenommen werden. Es drohen in der Folge häufig teils empfindliche oder gar existenzbedrohende Steuernachzahlungen und es kann unter Umständen ergänzend zur Einleitung von Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.

Auf seiner Website hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) diverse Informationen zusammengefasst, die für Betriebe jetzt wichtig sein können. Neben aktuellen Urteilen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung finden sich dort unter anderem auch weiterführende Materialien rund um die ordnungsmäßige Kassenführung. Die insgesamt 14 Informationen gehen zurück bis Oktober 2018. Der jüngste Beitrag ist von März 2021.

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