Berlin. (vzbv) In Deutschland hat jeder Bürger einen Anspruch auf einen Internetanschluss. Vorgeschrieben ist dabei jedoch nur Modemgeschwindigkeit, also weniger als 1 Mbit/s. Viel zu wenig, wie eine Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt.
Bei der Befragung gaben insgesamt 65 Prozent der befragten Internetnutzer ab 18 Jahren an, dass die Geschwindigkeit der Breitband-Grundversorgung bei mindestens 30 Mbit/s liegen sollte. Besonders groß ist der Wunsch nach einer höheren Mindestgeschwindigkeit in ländlichen Gebieten.
«Eine zeitgemäße Grundversorgung mit Breitband ist heutzutage genauso essenziell wie der Wasser- oder Stromanschluss», sagt Lina Ehrig, Leiterin im Team Digitales und Medien des VZBV.
Die Bundesregierung hat sich eine flächendeckende Interversorgung selbst auf die Fahne geschrieben: Laut Koalitionsvertrag soll es ab 2025 einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet geben. Die Bundesregierung hätte mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) jedoch schon in diesem Jahr die Möglichkeit, über den Universaldienst einen flächendeckenden Anspruch auf mindestens 30 Mbit/s gesetzlich zu verankern.
Deutschland muss den Europäischen Kodex für Kommunikation (EECC) in nationales Recht umsetzen. Daher überarbeitet die Regierung derzeit das TKG – und kann darin Breitband-Anschlüsse mit einer Mindestgeschwindigkeit als Universaldienst definieren. Dieser muss dann bundesweit zur Verfügung gestellt werden.
«Der Gesetzgeber muss nun nach jahrelangen Versäumnissen Nägel mit Köpfen machen und endlich eine angemessene und flächendeckende Breitband-Grundversorgung bereitstellen», sagt Lina Ehrig.
Nach Auffassung des VZBV soll die gesetzlich definierte Mindestbandbreite, die bundesweit zur Verfügung gestellt werden muss, dynamisch steigen. Sie sollte fortlaufend der Geschwindigkeit angepasst werden, die von der Mehrzahl der Haushalte (mindestens 50 Prozent) genutzt wird. Steigt die von der Mehrheit der Haushalte genutzte Bandbreite, so steigt auch die Anforderung an die Universaldienstleistung.
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