Hechingen. (kmz) Die KMZ Kassensystem GmbH hat am 16. Januar 2020 die ersten Kassen mit der zertifizierten TSE ausgestattet und erfolgreich mit dem in der Kassensicherungsverordnung vorgeschriebenen Manipulationsschutz versehen.
«Bereits Ende 2019 haben wir mit den TSE-Prototypen die Schnittstellen erzeugt, die softwareseitig notwendig waren und so die Voraussetzungen unsererseits geschaffen. Dann hieß es Warten auf die zertifizierte TSE», sagt Geschäftsführer Sascha Kaierle. Dabei war lange nicht abzusehen, wann der zertifizierte Manipulationsschutz endlich vorliegt. Nun ist die TSE da und KMZ hat die ersten Kassen umgestellt.
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium wie USB-Dongle, SD-Card oder Micro-SD, das von den Kassen angesteuert werden kann, und einer digitalen Schnittstelle. «Beim Speichermedium bevorzugen wir die Hardwarevariante. Aktuell steht auch nur diese zur Verfügung. Eine Lieferfähigkeit der angekündigten Netzwerklösung über LAN oder Cloud ist bisher nicht absehbar», sagt Sascha Kaierle. Während der Diskussionen um die Kassensicherungsverordnung und den technischen Verzögerungen haben sich die Finanzverwaltungen im letzten Jahr auf eine Nicht-Beanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 geeinigt. «Spätestens jetzt, da die TSE zertifiziert vorliegt, ist es empfehlenswert, sich schnellstmöglich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im besten Fall lassen sich Unternehmer schriftlich bestätigen, dass alle Pflichten rund um das Kassensystem eingehalten wurden», appelliert Sascha Kaierle an die Betriebe.
Aktuelle Information zur Meldepflicht
Neben der Nicht-Beanstandungsregelung gab das Bundesfinanzministerium Anfang November 2019 in dem Schreiben auch bekannt, dass zur Meldepflicht Informationen folgen werden. «Dies war die offizielle Bestätigung, dass aktuell noch keine Meldepflicht der Kassen und der zugehörigen TSE in Aussicht ist. Der Zeitpunkt wird gesondert bekannt gegeben», sagt Sascha Kaierle.
So müssen Kassendaten seit dem 01. Januar 2020 gesichert und übergeben werden
Der Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juni 2019 regelt, wie Kassendaten seit dem 01. Januar 2020 gespeichert, gesichert und übergeben werden sollen. Dabei muss der Datenexport, also die Übergabe der Kassendaten, in einem standardisierten Datenformat erfolgen. Parallel zu diesem Export ist eine technische Sicherheitseinrichtung notwendig. Die Software der TSE verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse – also nicht nur Rechnungen werden festgehalten, sondern auch Stornos und jeder andere Arbeitsschritt – und übergibt die Daten verschlüsselt an die Kasse zurück. Zusätzlich speichert die TSE die Vorgänge in kumulierter Form. Beide Aufzeichnungen der Kassendaten, also das DSFinV-K Datenformat aus der Kasse sowie die Daten der TSE, müssen bei einer Prüfung abgegeben werden, damit die Stimmigkeit geprüft werden kann.
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