Berlin. (fw) Ministerien müssen staatliche Forschungsergebnisse unzensiert herausgeben, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch Deutschland gegen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Es ist ein wegweisendes Urteil: Bundesministerien müssen die Studienergebnisse staatlicher Forschungseinrichtungen unzensiert veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht Köln gab mit dieser Entscheidung der Verbraucherorganisation Foodwatch Recht. Foodwatch hatte 2019 gegen das Bundesernährungsministerium (BMEL) geklagt. Das BMEL unter der damaligen Ministerin Julia Klöckner hielt eine Studie zur Lebensmittelkennzeichnung erst zurück und veröffentlichte es in halbes Jahr später mit deutlich geändertem Inhalt. Diese Geheimhaltung bewertete das Kölner Gericht als rechtswidrig.
Laut Foodwatch schafft das Urteil einen Präzedenzfall, der der politischen Einflussnahme auf öffentlich finanzierte Forschung und Wissenschaft eine klare Absage erteilt. Rauna Bindewald Recherche + Kampagnen: «Das Urteil stellt klar: Die Bürger:innen haben ein Recht darauf, dass ihnen die mit Steuergeldern finanzierten wissenschaftlichen Studienergebnisse ohne politische Zensur der jeweiligen Regierung zugänglich gemacht werden.»
Die sogenannte Ressortforschung des Bundes wird von insgesamt 40 Forschungsinstitutionen betrieben. Im konkreten Fall ging es um eine Studie, die das staatliche Max Rubner-Institut (MRI) im Auftrag des Ernährungsministeriums zu verschiedenen Modellen der Nährwertkennzeichnung erstellt hat. Die Ergebnisse lagen dem BMEL im Herbst 2018 vor. Ein halbes Jahr später, im April 2019, stellte Julia Klöckner dann der Öffentlichkeit eine stark überarbeitete Version der Studie vor. Erst nachdem Foodwatch im Sommer 2019 Klage eingereicht hatte, gab das BMEL im Januar 2020 die unzensierte Originalfassung der Studie heraus. Diese unterschied sich stark von der zuerst vom BMEL veröffentlichten Version.