Donnerstag, 28. März 2024

Verpackungen: Aufhebung von Pflichtgrößen

Berlin. (bmwi / wib) Anfang Mai hat das Europäische Parlament einer Richtlinie zugestimmt, mit der die bisherigen Bestimmungen zur Festlegung von Verpackungsgrößen dereguliert und vereinfacht werden. Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen vor. Die bisherigen, aus den 70er Jahren stammenden Vorschriften enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten – von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis hin zur Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer einzigen zusammenfasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) unterstützt das Vorhaben zur Liberalisierung und begrüßt das abschließende Votum der EU-Parlamentarier als Beispiel für den Bürokratieabbau. In der Industrie hingegen begrüßen die neue Freiheit nicht alle. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat in zwei Umfragen kein einheitliches Votum ermitteln können. Die Verbraucherverbände hingegen laufen Sturm. Sie befürchten «Chaos und Täuschung im Supermarkt». Der Kunde werde die neue Freiheit mit einer Flut von Mogelpackungen teuer bezahlen.

Kommentar: In der Tat fällt es den Menschen zunehmend schwer, ausgehend von Pflichtangaben pro Kilogramm den jeweils zutreffenden Preis je 200 oder 250 Gramm im Kopf überschlägig zu ermitteln. Das hat aber nichts mit «Täuschung» zu tun, sondern lediglich mit schwachem Leistungsvermögen in den Grundrechenarten (usp).

WebBaecker.Net