Freitag, 29. März 2024

Umsatzersatz im Lockdown II: Deutschland kennt Mischbetriebe nun doch

Bremerhaven. (eb) Plötzlich machte es »Plopp« und Deutschland kennt Mischbetriebe nun doch, heißt es sowohl vom Verband Deutscher Großbäckereien (VDG) als auch vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV). Als «Novemberhilfe» konnten Lebensmittelhandwerke bislang nur 75 Prozent Zuschuss auf ihren Gastronomieumsatz erhalten, wenn der Gastronomieanteil mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Damit hatte sich der WebBaecker in der letzten Woche ausführlich befasst, die Aufmerksamkeit war groß und nun sieht es so aus, als sei die Vollzugshilfe insofern angepasst, dass Lebensmittelhandwerke mit gastronomischen Bereichen auch unter die Restaurantregelung fallen.

So einfach »Plopp« machte es natürlich nicht. Wie aus einer Mitteilung vom 06. November aus Schleswig-Holstein hervorgeht, drängte Ministerpräsident Daniel Günther rechtzeitig beim Bund auf Klarheit bei den Wirtschaftshilfen. Zitat: «Der bisher vom Bund unterbreitete Vorschlag, Hilfen für mittelbar betroffene Unternehmen ausschließlich dann zu gewähren, wenn diese mindestens 80 Prozent Umsatzausfall mit indirekt oder direkt betroffenen Unternehmen zu verzeichnen haben, widerspreche der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern der vergangenen Woche (Anm.d.Red.: Ende Oktober 2020). Hier würden zu viele Unternehmen durchs Raster fallen.» Daran erinnerte Günther noch einmal am 13. November in Vorbereitung der bekannten (Covid-19-) Videokonferenz mit dem Kanzleramt am 16. November.

Dem Bund ist zugute zu halten, dass Gesetze, Verordnungen und Vollzugshilfen nicht vom Himmel fallen, sondern verfasst und abgestimmt werden müssen. Hinzu kommt die eingeübte Perspektive nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ-2008, die die oberste Verwaltungsebene den dringenden Handlungsbedarf möglicherweise zunächst übersehen ließ (Foto: pixabay.com).
 


Nachtrag: Soviel zum Thema Bürger- und Bäckerdialog …

Bremerhaven. (18.11. / eb) Anlässlich der Berichte und Verlautbarungen zur Causa «Novemberhilfen» schien es dem Verband Deutscher Großbäckereien (VDG) am 17. November sinnvoll, für Bäckereien mit Café-Betrieb noch einmal direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) nachzufragen. Einen Tag später lag dem Verband die Bestätigung aus dem Ministerium vor, aus der hervorgeht, dass Bäckereien (und Konditoreien) mit Cafébetrieb bei der «Novemberhilfe» antragsberechtigt sind.

Wie aus dem Schriftwechsel hervorgeht, den die Großbäcker freundlicherweise zur Verfügung stellen, ist der durchaus positive Sachstand für Bäckereien und Konditoreien seit Ende Oktober bis dato einfach nicht durchgedrungen – vom Ministerium über die Behörden bis hin zu den Verbänden und den ihnen angeschlossenen Unternehmen. Zitat des Referats Bürgerdialog beim BMWI: «Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden als Gastronomiebetriebe betrachtet und sind deshalb vom Beschluss des 28. Oktober 2020 erfasst. Soweit sie durch die Schließungsanordnung der Bundesländer ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt. Die Umsatzerstattung bezieht sich aber natürlich nur auf den Cafébetrieb.»

Wenn der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) sich jetzt – in einer seiner letzten Presseaussendungen – den Orden an die Brust heftet, nach dem die «Novemberhilfen» auf seine Initiative hin nachjustiert wurden, dann ist das ziemlich übertrieben und streng genommen nicht richtig. Es hätte gereicht, wenn der Verband auf die Auflösung eines Kommunikationsdefizits hingewiesen hätte.

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