Freitag, 4. Oktober 2024

Ukraine: EU-Kommission beschließt Maßnahmen im Getreidehandel

Brüssel. (eu) Die Europäische Kommission hat außerordentliche und befristete Präventivmaßnahmen für die Einfuhr von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne aus der Ukraine beschlossen. Dieser Schritt ist nötig, da in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei schwerwiegende logistische Engpässe auftraten. Die Maßnahmen sind am 02. Mai in Kraft getreten und gelten bis zum 05. Juni 2023.

Während dieses Zeitraums können die ukrainischen Agrarprodukte weiterhin in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der fünf betroffenen Mitgliedstaaten in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Die Erzeugnisse können auch in Zukunft im Rahmen eines gemeinsamen zollrechtlichen Versandverfahrens in oder durch diese fünf Mitgliedstaaten befördert oder in ein Land oder Gebiet außerhalb der EU verbracht werden. Parallel dazu haben sich Bulgarien, Polen, die Slowakei und Ungarn verpflichtet, ihre unilateralen Maßnahmen in Bezug auf Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne sowie auf alle anderen Erzeugnisse aus der Ukraine aufzuheben.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel: «Seit Beginn des nicht provozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands hat die EU hart und beständig daran gearbeitet, dass die Ukraine ihr Getreide, das für die Ernährung der Welt und für niedrige Nahrungsmittelpreise von entscheidender Bedeutung ist, weiter ausführen kann. Die Maßnahmen sind Teil eines Pakets, um die Ukraine weiterhin tatkräftig zu unterstützen und gleichzeitig den Anliegen angrenzender EU-Mitgliedstaaten bezüglich Logistik und Handel Rechnung zu tragen. Ich freue mich, sagen zu können, dass wir mit diesem Paket weiterhin einen gemeinsamen EU-Ansatz verfolgen, statt mit unilateralen Maßnahmen das normale Funktionieren unseres Binnenmarkts zu beeinträchtigen.»

Die Maßnahmen wurden im Rahmen der der besonderen Schutzbestimmungen der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen erlassen.

Kommission geht auf Bedenken der Landwirte ein

Die Maßnahmen tragen den Anliegen der Landwirte in den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten Rechnung und bekräftigen gleichzeitig das starke Engagement der EU, die Ukraine zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie ihr Getreide, das für die Ernährung der Welt und für niedrige Nahrungsmittelpreise von entscheidender Bedeutung ist, angesichts der enormen Herausforderungen durch den nicht provozierten Angriff Russlands weiterhin ausführen kann. Diese Maßnahmen sind Teil des von der Kommission vorgelegten allgemeinen Unterstützungspakets und werden durch eine finanzielle Unterstützung für Landwirte in den fünf Mitgliedstaaten und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Durchfuhr ukrainischer Getreideausfuhren über Solidaritätskorridore in andere Mitgliedstaaten und Drittländer ergänzt.

Die Kommission ist bereit, nach dem Auslaufen der geltenden Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen am 05. Juni 2023 Präventivmaßnahmen wieder einzuführen, solange die Ausnahmesituation anhält. Sie ist außerdem bereit, im Rahmen des beschleunigten Schutzklauselverfahrens des Vorschlags der Kommission für die neue Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen eine Bewertung der Lage anderer sensibler Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in die Wege zu leiten, sobald diese Verordnung in Kraft getreten ist (Foto: pixabay.com).