Berlin. (zdh) Zur Verständigung der Bundesregierung zwecks Ausweitung und Verlängerung der Überbrückungshilfe sowie zu den vereinbarten Modalitäten bei der Gewährung der Überbrückungshilfe sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
«Es ist mit Blick auf die langwierigen Corona-Folgen gerade auch für Unternehmen im Handwerk eine richtige Entscheidung, dass die Überbrückungshilfe bis Dezember 2020 verlängert wird. Dabei entspricht es unseren Forderungen, dass jetzt als Anspruchsvoraussetzung ein längerer Referenzzeitraum für die Ermittlung der Umsatzeinbrüche zugrunde gelegt und der Zeitraum von bisher April und Mai auf die Monate April bis August erweitert wird.» So könnten jetzt auch Firmen die Hilfe erlangen, bei denen sich die Umsatzeinbrüche erst zeitversetzt bemerkbar machten. Laut ZDH ist auch sachgerecht, dass nun sowohl bei Fixkosten als auch Personalkosten die Höchstersatzquoten angehoben wurden.
Wollseifer: «Aufgenommen wurde gleichfalls unsere Kritik an der bisherigen gesonderten Deckelung der Überbrückungshilfe für sehr kleine Unternehmen, zu denen ja ein Großteil der Handwerksunternehmen zählt. Diese nicht begründbare, Kleinstunternehmen diskriminierende Sonderregelung wird nun in der Verlängerungsphase endlich abgeschafft.» Leider bliebe es dabei, dass Unternehmen die Kosten für die Beantragung der Hilfe durch die zwingende Einbeziehung etwa eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts umfassend selbst tragen müssten, werde der Antrag schlussendlich abgelehnt.
Ergänzung: Irgendwas ist immer und eine Überbrückungshilfe keine Vollkaskoversicherung. Weshalb Steuerberater oder Rechtsanwälte heute zwingend einzubeziehen sind, zeigen die bekannt gewordenen, zahlreichen Betrugsfälle, die mittels Identitätsdiebstahl Gelder erschlichen haben. Die Hinzuziehung des Steuerberaters sollte daher jedem ehrlichen Unternehmer einleuchten.
Jedenfalls könne das Verfahren weiterhin Firmen davon abhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen, schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Das mache nur bedingt wett, dass unter dem Strich nicht mehr nur zu viel gezahlte Hilfen zurückgezahlt werden müssen, sondern Nachschüsse ausgezahlt werden, sofern die Anrechnung erst zu vorsichtig ausgefallen sei (Foto: pixabay.vom).
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