Freitag, 19. April 2024

Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln: EU-Kommission plädiert für gesetzlichen Grenzwert

Bonn. (aid) Auch wenn Lebensmittel immer geringer mit Trans-Fettsäuren belastet sind, gibt es weiterhin Produkte mit zu hohen Werten auf einigen Märkten der EU. So lautet das Fazit eines Berichts (PDF) der Europäischen Kommission, der aktuelle Informationen zu Trans-Fettsäuren in Nahrungsmitteln und in der allgemeinen Ernährung zusammenfasst. Er basiert auf wissenschaftlichen Übersichtsarbeiten und Daten des Joint Research Centre, aber auch Gesprächen mit nationalen Autoritäten und Interessenvertretern. Solange Produkte mit einem hohen Trans-Fettsäuren-Gehalt erhältlich sind, ist es möglich, dass Einzelpersonen über den Maximalwerten liegen. Ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert für Trans-Fettsäuren in industriellen Produkten wäre die effektivste Maßnahme, um die Verbraucher zu schützen, meint die EU-Kommission. Die Umsetzung würde allerdings noch weitere Untersuchungen erfordern.

Die meisten europäischen Lebensmittel enthalten weniger als zwei Gramm Trans-Fettsäuren pro 100 Gramm Fett. Das ist der Grenzwert, den einige EU-Länder festgelegt haben. Ebenso liegt die Aufnahme der Trans-Fettsäuren überwiegend unter den empfohlenen Maximalwerten der Weltgesundheitsorganisation von einem Prozent der täglichen Energieaufnahme. Hierzu lagen Daten aus neun EU-Ländern vor. Auch in Deutschland gilt die Höhe der derzeitigen Aufnahme von Trans-Fettsäuren nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung als gesundheitlich unbedenklich. Im Jahr 2013 lag der Wert bei 0,66 Energie-Prozent. Einige Bevölkerungsgruppen überschreiten allerdings die Grenzwerte, gibt die EU-Kommission zu bedenken.

Der Verband der Ölsaaten verarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) betont, dass die Industrie bereits seit Jahren den Gehalt an Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln senkt. Zudem würden zwei Drittel aller Trans-Fette auf tierische Produkte entfallen, die von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen wären. Der OVID fordert eine Abschaffung der Härtungskennzeichnung, da sie keinen Aufschluss über den Gehalt an Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln geben und den Verbraucher nur verwirren würde.

Trans-Fettsäuren sind ungesättigte Fettsäuren, die bei der industriellen Teilhärtung von Pflanzenölen entstehen und daher in Margarine, Siedefett, Backwaren und Süßigkeiten vorkommen. Sie werden aber auch im Verdauungstrakt von Wiederkäuern gebildet und sind ein natürlicher Bestandteil von Milchprodukten sowie Fleisch vom Rind, Schaf oder Ziege. Der Verzehr von Trans-Fettsäuren wird mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf- Erkrankungen und neuerdings auch einer verminderten Gedächtnisleistung in Verbindung gebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit betont, dass die Aufnahme von Trans-Fettsäuren im Rahmen einer angemessenen Ernährung so gering wie möglich sein sollte.

Die Gesetze in der EU regulieren den Anteil von Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln nicht. Manche Länder wie Dänemark (seit 2003), Schweiz (2008), Österreich (2009), Island (2011), Ungarn (2013) und Norwegen (2014) haben dazu eigene Gesetze, fasst der aid Infodienst aus Bonn die neuesten Überlegungen zusammen.

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