Donnerstag, 18. April 2024

To-go + Co.: Mit einem Fonds gegen die Vermüllung?

Berlin. (bund) Im Kampf gegen Einwegprodukte und die hierdurch entstehende Vermüllung von Städten, Landschaften und Gewässern hat das Kabinett einen Entwurf für ein Einwegkunststoff-Fondsgesetz beschlossen. Es ist der letzte Baustein zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Dabei handelt es sich um Artikel 8 Absatz 1 bis 7, wonach für bestimmte Einwegkunststoffprodukte die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen ist. Ziel der EU-Richtlinie ist es, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource «Kunststoff» besser zu bewirtschaften. Damit soll schließlich der Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten verringert werden.

Abgabe für To-go-Becher, Plastiktüten und Tabakfilterprodukte

Im Einzelnen betrifft dies zum Beispiel To-go-Behälter für Lebensmittel und Getränke. Aber auch Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilterprodukte sind davon betroffen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Hersteller der Einwegkunststoffprodukte nach dem Verursacherprinzip mit in die Verantwortung genommen. Sie sollen die nötigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten sollen hierfür eine entsprechende Abgabe in einen noch einzurichtenden speziellen Fonds einzahlen. Mit der Bildung und Verwaltung des Fonds wird das Umweltbundesamt betraut. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der von ihnen in Verkehr gebrachten Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. Andererseits erhält die öffentliche Hand aus dem Fonds Ersatz der ihr entstandenen Kosten für die Abfallbewirtschaftung.

Kosteneffizient und kostendeckend

Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei ist entsprechend den europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde zu legen. Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt. Die Kostenerstattung erfolgt erstmals in 2025 für das vorangegangene Jahr 2024.

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