Donnerstag, 8. Juni 2023
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Thema Kennzeichnung: Zusatzstoffe deklarieren mit Marvin

Kronau. (goe) Gerade für Bäckereien ist es wichtig, verwendete Zusatzstoffe rechtskonform auszuweisen – eine Möglichkeit, die die modulare Branchensoftware Marvin schon viele Jahre bietet. Dabei werden Zusatzstoffe nicht nur auf Etiketten ausgedruckt, sondern können auch an Produktdisplays und Kassen übergeben werden. Wichtig ist dabei nicht nur, dass der Zusatzstoff übergeben wird, sondern auch der Verwendungszweck im Artikel: So kann zum Beispiel Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel, Mehlbehandlungsmittel, Stabilisator oder als Säuerungsmittel verwendet werden. Bei manchen Süß- und Farbstoffen müssen zusätzlich Warnhinweise wie «Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken» oder «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» mit ausgegeben werden.

Darüber hinaus bietet Marvin für den Bäcker weitere interessante Informationen zu den Zusatzstoffen. So sind Zusatzstoffe, die für Bio-Lebensmittel erlaubt sind, besonders gekennzeichnet. Auch Lebensmittel, bei deren Herstellung GVO herangezogen wurden, können so kenntlich gemacht werden.

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Und Marvin bietet noch mehr: Für jeden Zusatzstoff gibt es ausführliche Informationen zu den Eigenschaften des Zusatzstoffs, zur Verwendung, zur gesetzlichen Zulassung und zur Sicherheit des Zusatzstoffs. Dass der ADI-Wert [zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI)] in mg/KG Gewicht ebenfalls zur Verfügung steht, ist selbstverständlich.

Unternehmen, die Marvin für die rechtskonforme Kennzeichnung einsetzen wissen, dass die Liste der Zusatzstoffe bei jedem Update überprüft und aktualisiert wird. Die Goecom Hotline oder Ihr zuständiger Servicepartner informieren Sie gerne über das Zusatzstoff-Management in Marvin (Fotos: Goecom).

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