Dienstag, 8. Oktober 2024

Tachographenpflicht: Fürs Handwerk gibt es Ausnahmen

Berlin. (zdh) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 04. April 2019 den Bericht zum Digitalen Tachographen angenommen und die Pflicht zum Einbau auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich zu regulieren. Vor dem Hintergrund, dass Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse auch das Gros des Fuhrparks von Handwerksbetrieben ausmachen, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

«Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen. Handwerker sind keine Berufskraftfahrer, sondern unternehmen Fahrten, um Waren an den Bestimmungsort zu transportieren und dort Aufträge auszuführen.

Viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden verkaufen ihre Produkte und Dienstleistungen auch jenseits der Grenze. Dafür brauchen sie pragmatische und realitätsnahe Lösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag im Handwerk abbilden: Vor diesem Hintergrund ist die heutige Entscheidung im Grundsatz positiv zu bewerten, insbesondere da weitere Verbesserungen auch für den heute schon betroffenen Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen umgesetzt werden.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass der Radius für die Handwerkerausnahme auf die längst überfälligen 150 Kilometer erweitert und eine spezielle Ausnahme für Baufahrzeuge geschaffen wird.» Im nächsten Schritt wird sich noch der Rat positionieren.