Samstag, 5. Oktober 2024
20200304-NGG

Systemgastronomie beendet Schlichtungsverfahren erfolgreich

München. (bds / ngg / eb) Nach drei Verhandlungsrunden seit Dezember 2019 ist im freiwilligen Schlichtungsverfahren der Sozialpartner der Systemgastronomie am 03. März 2020 der Durchbruch gelungen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) konnten sich unter Leitung von Schlichter Dr. Harald Wanhöfer, Präsident des Landesarbeitsgerichts München, auf einen neuen Entgelttarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 einigen.

54 Monate Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung von durchschnittlich etwa fünf Prozent pro Jahr vor, verteilt über 54 Monate Tarifvertragslaufzeit, und bringt für über 120.000 Beschäftigte sowie über 830 Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit. «Die Verhandlungen waren hart und intensiv. Jede Seite musste deutliche Zugeständnisse machen und Kompromisse eingehen, um hier zu einem Abschluss zu kommen. Am Ende allerdings können beide Tarifpartner das Ergebnis als ausgewogen vertreten und in ihre Mitgliedschaft tragen», erläuterte Harald Wanhöfer das Ergebnis der zweitägigen Schlichtungsrunde.

Die 100-prozentige Tarifbindung bleibt bestehen

Dieser Einschätzung stimmt BdS-Präsidentin Sandra Mühlhause zu und fügt an: «Ein gutes Ergebnis für die Branche mit ihren 120.000 Beschäftigten. Jetzt haben wir Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Das ist entscheidend. Dieser neue Tarifvertrag ist damit ein wichtiger Baustein, um den wirtschaftlichen Erfolg in den nächsten Jahren fortsetzen zu können. Ich danke der BdS-Tarifkommission sowie BdS-Hauptgeschäfts- und Verhandlungsführerin Andrea Belegante für ihre zielführende Arbeit für die Branche und den unermüdlichen Einsatz für eine weiterhin bestehende 100-prozentige Tarifbindung.»

Bisheriges Entgelt nur fünf Cent über dem Mindestlohn

Rückblick: Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Aus den Entgeltabellen des letzten Entgelttarifvertrags für die Systemgastronomie von 2017 geht hervor, dass Mitarbeitende der Tarifgruppe 2 seit dem 01. Januar 2019 brutto 9,40 Euro je Zeitstunde erhalten – fünf Cent über dem Mindestlohn. Die Tarifgruppe 2 umfasst Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, für die eine Anlernzeit erforderlich ist – wie zum Beispiel Beschäftigte im Rotationssystem nach zwölf Monaten.

Wichtiges Signal: Gutes Geld für gute Arbeit

Um aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen, steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen bei den Unternehmen der Systemgastronomie ab dem 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 um insgesamt 27,7 Prozent. Für die Tarifgruppe 2 verändern sich die Rahmendaten durch den neuen Tarifvertrag wie folgt:

  • Die Löhne steigen ab dem 01. Juli 2020 auf 10,00 Euro
  • ab 01. Januar 2021 auf 10,50 Euro
  • ab 01. Januar 2022 auf 11,00 Euro
  • ab 01. Januar 2023 auf 11,50 Euro
  • ab 01. Dezember 2023 auf 12,00 Euro

Alle neuen Beschäftigten kommen spätestens nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch in die Tarifgruppe 2. In allen Tarifgruppen steigen die Löhne prozentual gleich zwischen 4,35 und 6,38 Prozent an.

Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan sieht im neuen Tarifvertrag einen Schritt in die richtige Richtung: Die geforderten zwölf Euro mindestens pro Stunde würden erreicht, wenn auch deutlich später als von der NGG gefordert. Immerhin: Spätestens zum 01. Dezember 2023 erhält dann zum Beispiel ein Beschäftigter in der Tarifgruppe 2 rund 440 Euro mehr – 2028 Euro statt 1589 Euro Bruttomonatsentgelt.

Im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) sind die führenden Unternehmen der Branche wie etwa McDonalds, Burger King, Starbucks, Kentucky Fried Chicken, Autogrill und Nordsee organisiert (Foto: NGG).