Samstag, 10. Juni 2023

Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon

Berlin. (bk) Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. Hierfür müssen die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Am 31. Mai 2011 läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2010 ab. Unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Telefon-, Internet- und PC-Kosten von der Steuer absetzen können, hat der Verband hier zusammengestellt.

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