Mannheim. (bgn) Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ein Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten kann daher nicht ohne ein – über das bisherige und vorherige Maß hinausgehendes – Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entsprechende Kriterien in einer Praxishilfe (Format PDF | 447 KB) zusammengestellt, die ab sofort Gültigkeit hat. Entstanden ist eine wissenschaftlich fundierte, aber zugleich auch eine praxisnahe, verständliche und umsetzbare Handreichung. Die BGN unterstützt aktiv die Betriebe bei der Umsetzung dieser Kriterien.
Zudem bietet die Corona-Website der BGN zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Fragen und Antworten sowie Plakate und Flyer. So dynamisch die Entwicklung der Corona-Pandemie nach wie vor ist, so lebendig ist auch diese Website. Sie wird regelmäßig aktualisiert, lebt aber auch von den Erfahrungen und Ideen der Branche. Der nun vorliegende Branchenstandard ist die Konkretisierung eines einheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich vorgestellt hat (Foto: pixabay.com).
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