Freitag, 26. April 2024
20200116-HANDSCHUHE

Sicherheitstipp: Vorsicht beim Hantieren mit Laugengebäck!

Mannheim. (bgn) Wird in der Backstube mit Brezellauge hantiert, sind Schutzhandschuhe geboten. Das gilt auch bei der Arbeit mit gefrorenen Laugengebäck-Teiglingen, denn die Körperwärme löst die Lauge aus den Teiglingen – und das kann zu Verätzungen führen.

Beim Auflegen gelaugter Teiglinge genügt ein einfacher Einweg-Nitrilhandschuh. Für die anderen Arbeiten braucht man laugenfeste Chemikalien-Schutzhandschuhe mit längerer Stulpe. Auch die gibt es als Einwegprodukt. Getragen werden die Handschuhe aber nur, solange sie wirklich gebraucht werden, also die Haut mit der Lauge in Kontakt kommt. Denn auch langes Handschuhtragen kann die Haut schädigen, betont die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aus Mannheim.

Welcher Handschuh ist der richtige?

Die Kennzeichnung auf dem Schutzhandschuh gibt Auskunft darüber, wogegen er schützt. Einen vollwertigen Chemikalienschutz bieten Schutzhandschuhe mit Erlenmeyerkolben-Piktogramm. Die Buchstaben unter diesem Piktogramm bezeichnen die Chemikalien, vor denen der Handschuh schützt. Für Brezellauge braucht man den Buchstaben K (Prüfchemikalie Natriumhydroxid, 40%).

Generell gilt: Kein Chemikalien-Schutzhandschuh schützt gegen alle Chemikalien und keiner ist unbegrenzt verwendbar. Diese Schutzhandschuhe haben eine sogenannte Durchbruchzeit, nach der die Chemikalie nach dem Kontakt durch den Handschuh an die Haut gelangt. Nach Ablauf der angegebenen Durchbruchzeit muss der Handschuh entsorgt werden (TitelFoto: pixabay.com – TextFoto: BGN).

20200116-BGN.

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