Donnerstag, 28. März 2024

Schweiz: Bäckereien-Confiserien in existentieller Notlage

Bern / CH. (sbc) Die gewerblichen Bäckereien-Confiserien in der Schweiz können zwar geöffnet bleiben, kämpfen aber zum Teil mit massiven Umsatzeinbussen infolge der Corona-Krise. Aktive Betriebsinhaber nutzen ihre Flexibilität und Kreativität als Chance, zum Beispiel für «exklusive Hauslieferdienste».

Der Bundesrat hat per 17. März 2020 die Schließung von Restaurants und Cafés im gesamten Land beschlossen. Bäckereien und Confiserien können zwar geöffnet bleiben, kämpfen aber mit massiven Umsatzeinbussen – vor allem in den Städten. Infolge der Corona-Krise ist das zur Grundversorgung zählende Bäckerei-Confiserie-Gewerbe mit einer existenziellen Notlage konfrontiert. Die Branche fordert deshalb wirksame Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeitsentschädigung und die sofortige Einführung des Härtefall-Fonds – schreibt Urs Wellauer, Direktor des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbands SBC, auf swissbaker.ch.

In der schwierigen Krisensituation nutzen aktive gewerbliche Bäckereien-Confiserien ihre Flexibilität und Kreativität als Chancen. Viele Betriebe bieten Zusatzdienstleistungen an wie zum Beispiel einen «exklusiven Hauslieferdienst» für Brot- und Backwaren, aber auch für Osterhasen und weitere Confiserie- und Konditorei-Produkten. Es gibt weiter Zusammenschlüsse für gemeinsame Hauslieferdienste mit anderen Lebensmittelfachgeschäften. Ihre zusätzlichen Dienstleistungen werden in den Social Media-Kanälen, auf der Website, mit Flyern und Plakaten angepriesen. Gerade die Bäckereien-Confiserien, die gewerblichen Lebensmittelläden, könnten einen Beitrag zur Entlastung der zum Teil prekären Situation bei den Grossverteilern leisten, teilt der SBC mit.

Hintergrund: Schweizer Bundesrat erklärte Notstand am 16. März

Der Schweizer Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Lungenkrankheit Covid-19 weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Der Bundesrat führte zudem Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Seither sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete geschlossen. Ebenso sind Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.

WebBaecker.Net