Sonntag, 13. Oktober 2024

Schwarzarbeit: FKS deckt in 2019 Schäden von 90 Millionen Euro auf

Bonn. (gzd) Das Bundeslagebild organisierte Kriminalität (OK) des Bundeskriminalamts weist erstmals von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) geführte OK-Ermittlungsverfahren bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aus.

Die FKS hat im letzten Jahr 37 OK-Verfahren mit einer Schadenssumme von 90 Millionen Euro bearbeitet und Vermögenswerte von sechs Millionen Euro gesichert. Bei 30 Verfahren lag der Schwerpunkt beim «Kettenbetrug». Fünf Verfahren betrafen Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung, je ein Fall den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit und systematischen bandenmäßigen Sozialleistungsbetrug.

Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion: «Unsere Strategie geht auf. Es gelingt, Strukturen der Organisierten Kriminalität bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu durchdringen und Verantwortliche dingfest zu machen. Diesen Kampf werden wir zum Schutz unserer redlichen Unternehmen und unserer Solidargemeinschaft mit aller Entschiedenheit weiter fortsetzen».

Beim Kettenbetrug schaffen die Täter gewerbliche Strukturen, die formal existieren, tatsächlich aber wirtschaftlich inaktiv sind. Sie dienen einerseits der Verschleierung der tatsächlichen Arbeitgeber, andererseits werden durch das Inverkehrbringen von sog. Abdeckrechnungen die Voraussetzungen zur Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen und somit dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und dem Hinterziehen von Steuern geschaffen. Den Trägern der Sozialversicherung und dem Fiskus entstehen durch diese Strukturen außerordentlich hohe Schäden.